Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) schätzt, dass jeder rauchende Mitarbeiter seinen Arbeitgeber im Schnitt 2000 Euro mehr im Jahr kostet als sein nichtrauchender Kollege. Das Deutsche Krebsforschungsinstitut errechnet sogar… Damit gehen Unternehmen im Jahr rund 28 Milliarden Euro verloren, wie das Deutsche Krebsforschungsinstitut errechnete.
Raucher haben keinen Anspruch auf bezahlte Zigarettenpausen. Selbst dann nicht, wenn es in Betrieben schon immer so gehandhabt wurde. Auf diesen Fall ist das Prinzip der „betrieblichen Übung“ nicht anwendbar.
Das LAG Nürnberg begründete sein Urteil (vom 5. August 2015 - 2 Sa 132/15) unter anderem mit der grundsätzlich unterschiedlichen Häufigkeit und Länge der Pausen, dem nicht begründeten Vertrauen, vom Arbeitgeber ohne Gegenleistung bezahlt zu werden, und der Ungleichbehandlung der Nichtraucher im Betrieb.
Arbeitgeber dürfen rauchende Angestellte auf die regulären Pausen verweisen. (19. April 2016 - 14 TaBV 6/16) Ein bestehender Arbeitsvertrag, so das LAG Düsseldorf, schränkt die Handlungsfreiheit eines Mitarbeiters außerhalb der offiziellen Pausenzeiten ein.
Unsere Empfehlung: Ungleichbehandlung stiftet Unruhe und zieht Unzufriedenheit nach sich. Treffen Sie deshalb klare Entscheidungen. Raucher sollten grundsätzlich für die Zigarettenpause ausstempeln. Alternativ: Schaffen Sie einen Bonus für Nichtraucher. Wie der aussehen könnte, besprechen wir gern mit Ihnen.
Ihre Ansprechpartnerin bei der BOETTCHER.ACADEMY ist Sabine Morche, Partnerin HR + Kommunikation.